Für echte körperliche Selbstbestimmung
Das Recht, über den eigenen Körper zu entscheiden, ist für mich unverhandelbar. Schwangerschaftsabbrüche haben nichts im Strafgesetzbuch zu suchen. Frauen verdienen Respekt, Schutz und das uneingeschränkte Vertrauen, selbst über ihren Körper und ihre Lebenssituation zu entscheiden.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine zutiefst persönliche Entscheidung. Statt moralischer Verurteilung brauchen Frauen in einer solchen Situation Unterstützung, Aufklärung und medizinische Versorgung. Deshalb setze ich mich für die Abschaffung des § 218 StGB und die Verankerung des Rechts auf freie Entscheidung – auch im Hinblick auf Schwangerschaftsabbrüche – im Grundgesetz ein.